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Mit Urteil vom 09.03.2016 hat der BFH zur Behandlung des eigenen Aufwands des Betriebsinhabers für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück entschieden. Zu den Folgen, die sich aus dieser Rechtsprechung ergeben, nimmt das BMF Stellung (Az. IV C 6 – S-2134 / 15 / 10003).
Source: DATEV STeuer