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Die Bezirksregierung Münster hat Heilpraktikern zu Recht untersagt, ihren Patienten Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten zu entnehmen. Das hat das OVG Lüneburg in drei Fällen entschieden und damit die erstinstanzlichen Urteile des VG Münster bestätigt (Az. 9 A 4073/18, 9 A 4108/18 und 9 A 4109/18).
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