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Das OLG Frankfurt entschied, dass der Betreiber eines Online-Marktplatzes nach dem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung das konkrete Angebot unverzüglich sperren muss und zudem Vorsorge treffen muss, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen der beanstandeten Händler-Accounts kommt. Das OLG verpflichtete deshalb die Betreiberin von ebay.de, es zu unterlassen, ihren Marktplatz gewerblichen Verkäufern trotz mehrfacher Hinweise auf rechtswidrige Angebote für den Vertrieb von Schwimmhilfen zur Verfügung zu stellen, sofern die Angebote wiederum nicht rechtmäßig gekennzeichnete Waren betreffen (Az. 6 U 244/19).
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