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Ein steuerpolitischer Entlastungs- oder Modernisierungsentwurf ist das JStG 2026 aus Sicht des DStV leider nicht. Es bleibt überwiegend bei punktuellen Anpassungen. Umso wichtiger, dass diese Einzelmaßnahmen präzise ausgestaltet werden. Der DStV hat sich den BMF-Referentenentwurf angeschaut und seine Hinweise für den weiteren Gesetzgebungsweg mitgegeben.
Source: DATEV