Wenn eine Tochtergesellschaft, die in einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wegen Vermögenslosigkeit liquidiert wird, darf ein ihr zuvor von der Muttergesellschaft gegebener wie unter Fremden verzinster Kontokorrentkredit gewinnmindernd abgeschrieben werden. Eine einkommenserhöhende Hinzurechnung in Höhe der Forderungsabschreibung wegen fehlender Besicherung darf hier nicht erfolgen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 6 K 896/17 K, G).
Source: DATEV STeuer
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