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Die auf EU-Ebene gefundene Einigung über eine Strommarktrichtlinie soll fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden. Nach bisheriger Prüfung stehe der Text grundsätzlich im Einklang mit Zielen und Instrumenten der Energiewende in Deutschland, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/8094) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
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