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Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt: Der „Finder“ des Dinklager Goldschatzes bekommt für eine Klage gegen die Stadt Dinklage keine Prozesskostenhilfe. Die Klage habe keine Erfolgsaussichten, denn es liege weder ein Fund noch ein Schatzfund vor (Az. 1 W 17/20).
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