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Das BMF regelt, inwieweit die Grundsätze des vom BMF für allgemein anwendbar erklärten BFH-Urteils VI R 75/13 bei einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden sind (Az. IV C 5 – S-2334 / 16 / 10003).
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