Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird. Dies hat das FG Köln für den Fall einer sog. „Barlohnumwandlung“ entschieden (Az. 3 K 2547/16).
Source: DATEV STeuer
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