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Die EU-Kommission hatte Klage vor dem EuGH eingereicht, da Deutschland ihrer Ansicht nach u. a. gegen die MwSt-Richtlinie (Art. 170 und 171 der Richtlinie 2006/112) verstößt, indem es systematisch Anträge auf MwSt-Erstattung wegen Unvollständigkeit der genannten Informationen ablehnt (Rs. C-371/19).
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