+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Göttingen hat entschieden, dass eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens hat (Az. 4 A 79/21).
Source: DATEV