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Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Abs. 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 haben die zuständigen Behörden eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10026-10).
Source: DATEV STeuer