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Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auch auf die Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des DBA-Schweiz möglichst zu verringern, haben die zuständigen Behörden diese
Konsultationsvereinbarung abgeschlossen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10019-05).
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