+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs. So das OLG Frankfurt (Az. 1 UF 75/22).
Source: DATEV