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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr plant die Bundesregierung neben der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auch das Einkommensteuergesetz „unter Strom zu setzen“. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Source: DATEV STeuer