+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag im konkreten Fall keine reine Gefälligkeit darstellt und ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung besteht (Az. 2-23 O 701/23).
Source: DATEV