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Um Steuerbetrug und -vermeidung zu bekämpfen und auch den Herausforderungen der digitalen Plattformwirtschaft zu begegnen, hatte die EU-Kommission im Juli 2020 einen Überarbeitungsvorschlag zur Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich vorgelegt. Die EU-Finanzminister haben das Dossier auf ihrer Sitzung am 01.12.2020 beraten und ihre Zustimmung signalisiert. Die formelle Annahme steht noch aus. Die Bestimmungen der DAC7 sollen von den EU-Mitgliedstaaten ab 01.01.2023 angewandt werden.
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