+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das ArbG Aachen hat festgestellt, dass eine gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausschließt (Az. 1 Ca 3196/20).
Source: DATEV