Laut einer Mitteilung des BMWi sind die Fristen für Erst- und Änderungsanträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III sowie die Frist für Anträge in der Neustarthilfe in Abstimmung mit den Bundesländern bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden. Darauf weist die WPK hin.
Source: DATEV
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