Auch in der aktuellen Pandemiesituation ist ein Reiseveranstalter an die gesetzlichen Fristen zur Rückzahlung des Reisepreises gebunden. So entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 404/20 und 4 C 398/20).
Source: DATEV
Auch in der aktuellen Pandemiesituation ist ein Reiseveranstalter an die gesetzlichen Fristen zur Rückzahlung des Reisepreises gebunden. So entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 404/20 und 4 C 398/20).
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