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Messebesucher müssen mit hohen Stornogebühren rechnen, wenn sie ihre Hotelzimmer bei Absage einer Messe wegen SARS-CoV-2 stornieren. Das LG Köln entschied, dass der Hotelbetreiber bis zu 90 % des Zimmerpreises einbehalten kann (Az. 86 O 21/20).
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