+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das AG München gab der Klage einer Münchner Vermieterin gegen eine Münchner Modeboutique auf Zahlung eines ausstehenden Mietanteils in Höhe von 2.234,82 Euro statt (Az. 420 C 8432/20).
Source: DATEV