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In Rheinland-Pfalz müssen die Behörden Auskünfte zu SARS-CoV2-Infektionszahlen an die Presse grundsätzlich auch dann erteilen, wenn diese heruntergebrochen auf die Ebene der Ortsgemeinden begehrt werden. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Az. 2 B 11397/20).
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