+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das SG Dortmund entschied im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass ein Jobcenter zur Vermeidung der durch das Coronavirus bestehenden Infektionsgefahr vorläufig für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen muss (Az. S 30 AS 4219/20 ER).
Source: DATEV