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Das Kabinett hat eine Verordnung des BMAS abgesegnet. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber ab dem 20. März selbst die Gefährdung durch das Corona-Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Die Corona-Schutzmaßnahmen sind somit nicht mehr unmittelbar durch die Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Source: DATEV