Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Heil dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Die Verordnung gilt befristet bis 15. März 2021.
Source: DATEV
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