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SGB II-Leistungen: Kein Härtefall/keine besondere Härte i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 letzter Teilsatz, Nr. 7 SGB II bei alleiniger geringfügiger Überschreitung der nunmehr gesetzlich geregelten Wohnflächengrenze

Ein Alleinbewohner eines 147 qm großen Hauses hat keinen Anspruch auf zuschussweises Bürgergeld. Angemessen sind nur 140 qm. Er kann sich nicht auf eine besonderen Härte nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB II berufen. Dies entschied das LSG Sachsen (Az. L 7 AS 379/24 B...

Streit um Ausbau eines Wohnwagens

Das AG München hat die Klage eines Handwerksbetriebs abgewiesen, da es dem darlegungs- und beweispflichtigen Handwerksbetrieb nicht gelang, zu belegen, dass die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten gegen eine zusätzliche Vergütung zu erbringen waren (Az. 275 C...