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Die Kosten für einen Shuttle-Transfer zu einer Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn, da es sich hier um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer handelt. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 9 K 580/17 L).
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