Das BVerfG hat Bund und Ländern klar aufgezeigt, dass es außerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes kein Steuererfindungsrecht gibt. Mit diesem Merksatz erklärt das Gericht die Kernbrennstoffsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig (Az. 2 BvL 6/13). Dazu hat der BdSt Stellung genommen.
Source: DATEV STeuer
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