+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Source: DATEV