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Die Bundesregierung will europaweit geltende Regelungen für Dienstleister von Schwarmfinanzierungen in nationales Recht umsetzen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung 2020/1503 und zur Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern vorgelegt.
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