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Am 05.03.2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des sog. Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zugestimmt, die der Bundestag nur eine Woche zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Source: DATEV