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Der Bundesrat hat am 5. März 2021 über den Vorschlag Hessens beraten, eine besondere Verfahrensgebühr für so genannte Vielkläger in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen. Der Gesetzesantrag fand bei der Abstimmung im Plenum jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.
Source: DATEV