+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Source: DATEV