+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort: Am 11. März 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten.
Source: DATEV