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Am 25.06.2021 hat der Bundesrat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Es kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird zu großen Teilen am 01.01.2023 in Kraft treten – einzelne Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung.
Source: DATEV