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Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Nun muss höchstrichterlich geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen „Hängebeschlüsse“ im Kartellverwaltungsverfahren erlassen werden können (Az. KVZ 90/20).
Source: DATEV