Der BdSt kritisiert die Entscheidung von Bündnis 90/Die Grünen, das Ehegattensplitting für künftige Ehen abzuschaffen. Das BVerfG habe eindeutig festgestellt, dass das Ehegattensplitting keine Steuervergünstigung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Vermeidung von Steuermehrbelastungen durch eine Eheschließung sei.
Source: DATEV STeuer
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