Die privaten Bürgschaftsbanken tragen in der Corona-Pandemie dazu bei, die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck waren die Fördermöglichkeiten der privaten Bürgschaftsbanken im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung ausgeweitet worden. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Ausweitung wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Source: DATEV
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