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Die BStBK berichtet, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland u.a. wegen verbindlicher Mindestpreise in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nicht weiter verfolgt, da die Verordnung zur Zufriedenheit der Kommission geändert wurde.
Source: DATEV STeuer