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Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 21 L 2082/20). Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.
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