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Die Bundesregierung hat die von der Bundesumweltministerin vorgelegten Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels können künftig Unternehmen auf Grundlage einer sog. Carbon Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich beantragen, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.
Source: DATEV