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Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken“. Das bedeutet: Mehr Fälle für die Amtsgerichte und den Wegfall der Anwaltspflicht. Die BRAK hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach zu dem Thema geäußert.
Source: DATEV