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Der DStV erläutert den ab 01.01.2017 geltenden § 173a AO zur Behandlung von Schreib- oder Rechenfehlern bei Erstellung einer Steuererklärung und dessen Kommentierung durch das BMF im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Az. IV A 3 – S-0062 / 16 / 10005).
Source: DATEV STeuer