+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Unternehmer laufen mit Sachspenden Gefahr, in die Umsatzbesteuerung zu rutschen. Schließlich sind diese in der Regel einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Das BMF plant nun eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung. Aus DStV-Sicht sollte diese jedoch dringend nachgebessert werden.
Source: DATEV