Das BMF hat zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Mit dem Schreiben wird eine bereits angekündigte Vereinfachungsregelung zur Anwendung des BFH-Urteils Az. I R 33/11 vom 09.01.2013 umgesetzt (Az. IV C 6 – S-2133 / 19 / 10002 :013).
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