Der BGH hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im sog. Dieselskandal verkündet. In dem Verfahren ging es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. Laut BGH sind dem Fahrzeughalter zukünftig auch die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren im Erfolgsfall zu erstatten. Es dürfe bei der Schadensberechnung keine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung geben (Az. VI ZR 274/20).
Source: DATEV
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