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Der BFH hatte bzgl. der Schenkungsteuer bei einer gemeinsamen Luxus-Kreuzfahrt zu entscheiden, ob die Verschaffung von Reiseleistungen im Fall des sog. gemeinsamen Konsums eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (Az. II R 24/18).
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