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Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus einer Anpachtung eines Jagdausübungsrechts auf angepachteten Flächen mit eigener land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und fremden Flächen in ausreichendem Zusammenhang mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb stehen (Az. VI R 11/17).
Source: DATEV STeuer