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Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand ein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG darstellt (Az. II R 40/20).
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